Regeln und Vorschriften

1) Zulassung und Aufenthaltsbedingungen

Der Zutritt, die Einrichtung oder der Aufenthalt auf unserem Campingplatz bedürfen der Genehmigung durch den Leiter oder seinen Vertreter. Dieser ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung, das gute Benehmen und die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die uneingeschränkte Annahme dieser Regeln, aller unterzeichneten Vereinbarungen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung voraus. Niemand darf seinen dauerhaften Wohnsitz auf dem Campingplatz begründen. Das Tragen des Identifikationsarmbands ist während des gesamten Aufenthalts obligatorisch.

2) Einrichtung und Inventar

Außenunterkünfte und zugehörige Ausstattungen müssen auf dem vom Leiter oder seinem Vertreter zugewiesenen Stellplatz installiert werden. Bei Mietunterkünften müssen die Gäste das Ankunftsinventar innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an der Rezeption abgeben und eventuelle fehlende Gegenstände oder Schäden melden. Andernfalls können sie beim Abreise-Check verantwortlich gemacht werden.

3) Abreiseverfahren

Die Gäste müssen ihre Unterkunftsschlüssel, alle Armbänder und Magnetkarten vor 10 Uhr (mittags für Stellplätze) zurückgeben. Die Abnahme erfolgt anhand des bei der Ankunft geprüften Inventars.

4) Verhalten und Respekt

Jeder muss sich respektvoll gegenüber anderen Gästen, dem Personal und den Einrichtungen des Campingplatzes verhalten. Jede Form von Gewalt, Aggression oder unangemessenem Verhalten oder Sprache (verbal oder physisch) ist strengstens untersagt. Wiederholte Verstöße, auch geringfügige, können zur sofortigen Ausweisung ohne Rückerstattung führen. Die Gäste müssen Lärm und Gespräche vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Audiogeräte müssen auf eine angemessene Lautstärke eingestellt sein. Die Leitung sorgt für die Ruhe der Gäste, indem sie die Nachtruhe durchsetzt: ab Mitternacht ist Stille einzuhalten. In den Wegen und außerhalb der Unterkünfte ist Lärm auf ein Minimum zu beschränken.

5) Besucher

Besucher dürfen den Campingplatz nur mit vorheriger Genehmigung des Leiters oder seines Vertreters und unter der Verantwortung des empfangenden Gastes betreten. Jeder Gast darf bis zu 4 Besucher empfangen, die sich an der Rezeption anmelden müssen. Besucher dürfen die Einrichtungen des Campingplatzes nutzen; die Nutzung bestimmter Einrichtungen kann jedoch einer zusätzlichen Gebühr unterliegen, die an der Rezeption angezeigt wird.

6) Fahrzeugverkehr und Parken

Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Der Fahrzeugverkehr ist von 7 Uhr bis 23 Uhr (Juli/August) erlaubt. Kein Fahrzeug darf den Verkehr blockieren oder neue Ankünfte behindern.

7) Pflege und Erhaltung der Anlage

Jeder muss Handlungen unterlassen, die der Sauberkeit, Hygiene oder dem Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, schaden könnten. Duschen und Waschbecken in Gemeinschaftsanlagen sind für Camper ohne private Sanitäranlagen reserviert. Mülltrennung und Kompostierung organischer Abfälle sind obligatorisch. Wäsche darf nicht an Bäumen aufgehängt werden und sollte diskret bleiben. Pflanzen und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden oder Pflanzen einzusetzen. Gäste dürfen Stellplätze nicht eigenmächtig abgrenzen oder in den Boden graben. Verursachte Schäden werden dem Täter oder seinem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt. Stellplätze müssen sauber und im gleichen Zustand wie bei der Ankunft hinterlassen werden. Im Falle von Schäden, Verlusten oder sonstigen Beeinträchtigungen der Ausstattung oder Infrastruktur des Campingplatzes durch Gäste oder deren Besucher behält sich die Leitung das Recht vor, die entsprechenden Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung zu stellen.

8) Sicherheit

a) Feuer

Offene Feuer sind streng verboten.
Im Brandfall ist die Verwaltung sofort zu benachrichtigen. Feuerlöscher stehen für den Notfall bereit. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption und im Schwimmbadbereich.

b) Diebstahl

Die Verwaltung haftet nur für Gegenstände, die im Büro hinterlegt wurden, und ist allgemein für die Sicherheit des Geländes verantwortlich. Gäste sollten übliche Vorsichtsmaßnahmen treffen, um ihre persönlichen Gegenstände zu sichern. Die Verwaltung haftet nicht für Diebstähle.

c) Evakuierung

Im Falle einer Evakuierung muss diese ausschließlich zu Fuß erfolgen. Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen benutzt werden.

9) Spiele

Gewalttätige oder störende Spiele sind auf dem Campingplatz verboten. Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden, die für sie voll verantwortlich sind. Spielplätze und der Spieleraum müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften und mit Respekt für die Ausstattung und andere Benutzer genutzt werden.

10) Parken

Unbeaufsichtigte Ausrüstung darf nur mit vorheriger Genehmigung der Verwaltung und an einem dafür vorgesehenen Ort verbleiben. Dieser Service kann kostenpflichtig sein. Wohnwagen, Wohnmobile und Camper dürfen nachts nicht auf externen Parkplätzen parken. Alle Fahrzeuge müssen an der Rezeption registriert werden.

11) Tiere

Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt, mit Ausnahme der Kategorien 1 und 2 (gefährliche Rassen). Alle Hunde und anderen Tiere müssen jederzeit, auch auf Stellplätzen, an der Leine geführt werden. Haustiere dürfen nicht allein gelassen werden, auch nicht in Unterkünften. Die Besitzer haften zivilrechtlich für ihre Tiere. Kostenlose Kotbeutel stehen auf dem gesamten Campingplatz zur Verfügung. Ein spezieller Hundeplatz befindet sich im Bereich La Prairie.

12) Videoüberwachung

Die Gäste werden darüber informiert, dass Kameras zum Schutz von Personen und Eigentum installiert sind. Bei Fragen zum Videoüberwachungssystem wenden Sie sich bitte an die Verwaltung oder per E-Mail an: info@camping-leveno.com

13) Kleidungsvorschriften

In allen Gebäuden (Rezeption, Laden, Geschäfte, Fahrradverleih) ist angemessene Kleidung erforderlich. Gäste müssen ein T-Shirt und Schuhe tragen.

14) Laden von Elektrofahrzeugen

Aus Sicherheitsgründen ist das Aufladen von Elektrofahrzeugen an Stellplätzen oder Mobilheimen strengstens untersagt. Kostenpflichtige Ladestationen befinden sich am Eingang des Campingplatzes.

15) Wasserpark

Alle Benutzer des Wasserparks müssen die an den Eingängen des Pools ausgehängten internen Vorschriften strikt einhalten.
Jeder Verstoß kann zum vorübergehenden Ausschluss vom Wasserpark führen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen oder Verhalten, das die Sicherheit oder Ruhe anderer gefährdet, behält sich die Verwaltung das Recht vor, den Gast ohne Entschädigung dauerhaft vom Campingplatz auszuschließen.

16) Verstoß gegen die Hausordnung

Diese Regeln gelten für alle Bewohner, Gäste und Besucher. Die Nichteinhaltung einer der Bestimmungen stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Leiter oder sein Vertreter das Recht vor, den Betroffenen sofort vom Campingplatz zu verweisen. Eine solche Ausweisung kann ohne Rückerstattung oder Entschädigung erfolgen, unabhängig von der verbleibenden Aufenthaltsdauer oder den bereits gezahlten Beträgen. Im Falle einer Weigerung zu gehen oder unangemessenen Verhaltens kann die Leitung die Polizei hinzuziehen, um die Ausweisung durchzusetzen.